VII-Verg 25/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-05, VII-Verg 25/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-05, VII-Verg 25/06
VII-Verg 25/06Obergericht05.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 25/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-05
Aktenzeichen: VII-Verg 25/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0705.VII.VERG25.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
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Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. Mai 2006 (VK-17/2006-B) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in diesen Verfahren entstandenen außergerichtli-chen Kosten und Auslagen werden der Antragstellerin auferlegt.
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Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 45.000 Euro
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