VII-Verg 21/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-05, VII-Verg 21/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-05, VII-Verg 21/06
VII-Verg 21/06Obergericht05.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 21/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-05
Aktenzeichen: VII-Verg 21/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0705.VII.VERG21.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 5. April 2006 - VK VOB 6/2006 - wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie die Aufwendungen der Antragsgegnerin zu tragen. Ihre eigenen außergerichtlichen Aufwen-dungen trägt sie selbst.
Beschwerdewert: bis 105.000 €
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