Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-03, I-23 U 4/05

I-23 U 4/05Obergericht03.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 4/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-03

Aktenzeichen: I-23 U 4/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0703.I23U4.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.9.2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.900,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.12.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.