I-4 U 203/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-29, I-4 U 203/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-29, I-4 U 203/05
I-4 U 203/05Obergericht29.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 203/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-29
Aktenzeichen: I-4 U 203/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0629.I4U203.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08. September 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – un-ter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 51.720 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 66.720 € vom 17. März 2005 bis zum 13. Juni 2005 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 51.720 € seit dem 14. Juni 2005 zu zahlen.
Die weitergehende Zinsforderung bleibt abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Beklagten zu 2/5, dem Klä-ger zu 3/5 auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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