VI-3 Kart 157/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, VI-3 Kart 157/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, VI-3 Kart 157/06 (V)
VI-3 Kart 157/06 (V)Obergericht28.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 157/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: VI-3 Kart 157/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0628.VI3KART157.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 21. Dezember 2005 (Nr. 98/2005 82 Fe Zusatzabfrage Gas/601c14.12.05) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Aufwendungen der Beschwerdegegnerin - einschließlich der Anwaltskosten - zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 10.000 €.
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