VI-3 Kart 153/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, VI-3 Kart 153/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, VI-3 Kart 153/06 (V)
VI-3 Kart 153/06 (V)Obergericht28.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 153/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: VI-3 Kart 153/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0628.VI3KART153.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 20. Januar 2006 ge-gen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 21. Dezember 2005 – Nr. 98/2005 - wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdegegnerin – ein-schließlich der Anwaltskosten - zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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