Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-28, I-18 U 37/04

I-18 U 37/04Obergericht28.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 37/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-28

Aktenzeichen: I-18 U 37/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0628.I18U37.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Januar 2004

verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Düsseldorf (31 O 177/01) teilweise abgeändert

und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die

Klägerin 28.985,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-

punkten über dem Basiszinssatz aus 3.256,41 € seit dem 14.

April 2001, aus 6.033,57 € seit dem 18. April 2001, aus

12.949,43 € seit dem 2. Mai 2001, aus 4.098,- € seit dem 11.

Mai 2001 sowie aus weiteren 2.648,49 € seit dem 16. Mai

2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückge-

wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des

Revisionsverfahrens (BGH I ZR 86/04) tragen die Beklagten

als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

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