I-21 U 14/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-27, I-21 U 14/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-27, I-21 U 14/05
I-21 U 14/05Obergericht27.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 14/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-27
Aktenzeichen: I-21 U 14/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0627.I21U14.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.01.2005 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (7 O 319/03) – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden – die Beklagten zu 2. bis 4. untereinander als Gesamtschuldner und im Verhältnis zur Beklagten zu 1. wie Gesamtschuldner – verurteilt, an den Kläger 41.853,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.02.2003 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 84 % und den Beklagten – den Beklagten zu 2. bis 4. untereinander als Gesamtschuldner und im Verhältnis zur Beklagten zu 1. wie Gesamtschuldner – zu 16 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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