II-3 UF 270/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-23, II-3 UF 270/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-23, II-3 UF 270/05
II-3 UF 270/05Obergericht23.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-3 UF 270/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-23
Aktenzeichen: II-3 UF 270/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0623.II3UF270.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsge-richts – Familiengericht – Geldern vom 23.11.2005 im Aus-spruch zum nachehelichen Unterhalt (Nr.4 des Urteilstenors) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 293 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Unterhaltsklage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie die erstin-stanzlichen Kosten gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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