I-3 Wx 265/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-23, I-3 Wx 265/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-23, I-3 Wx 265/05
I-3 Wx 265/05Obergericht23.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 265/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-23
Aktenzeichen: I-3 Wx 265/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0623.I3WX265.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:
Die Entscheidung des Amtsgerichts wird dahin abgeändert, dass der Fest-stellungsantrag als unzulässig zurückgewiesen wird.
Die landgerichtliche Entscheidung wird dahin abgeändert, dass die sofortige Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen wird.
Unter Abänderung der Kostenentscheidungen der Vorinstanzen werden Herrn B. die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt; er hat den Beteiligten zu 2 die diesen im gesamten Verfahren notwendig entstan-denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Wert des Beschwerdegegenstands: 1.500,00 EUR.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.