Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-20, IV-2 Ss (OWi) 93/06-(OWi) 58/06 II

IV-2 Ss (OWi) 93/06-(OWi) 58/06 IIObergericht20.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 Ss (OWi) 93/06-(OWi) 58/06 II — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-20

Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 93/06-(OWi) 58/06 II

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0620.IV2SS.OWI93.06OWI.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Bußgeldsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Grevenbroich zurückver-wiesen.

Im übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

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