I-20 U 26/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-20, I-20 U 26/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-20, I-20 U 26/06
I-20 U 26/06Obergericht20.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 26/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-20
Aktenzeichen: I-20 U 26/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0620.I20U26.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Dezember 2005 verkün-dete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düssel-dorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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