Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-14, I-18 U 22/06

I-18 U 22/06Obergericht14.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 22/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-14

Aktenzeichen: I-18 U 22/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0614.I18U22.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Dezember 2005

verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landge-

richts Düsseldorf (31 O 76/04) teilweise abgeändert und insge-

samt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 6.595,92 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz aus 758,50 € seit dem 15. September 2003, aus

942, 25 € seit dem 22. September 2003, aus 1.911,62 € seit

dem 6. Juli 2004, aus 819,75 € seit dem 5. April 2004, aus

1.013,25 € seit dem 25. März 2004 sowie aus 1.247,55 €

seit dem 16. August 2004 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. 6.595,92 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz aus 758,50 € seit dem 15. September 2003, aus

942, 25 € seit dem 22. September 2003, aus 1.911,62 € seit

dem 6. Juli 2004, aus 819,75 € seit dem 5. April 2004, aus

1.013,25 € seit dem 25. März 2004 sowie aus 1.247,55 €

seit dem 16. August 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagen wird zurückge-

wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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