I-4 U 163/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-13, I-4 U 163/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-13, I-4 U 163/05
I-4 U 163/05Obergericht13.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 163/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-13
Aktenzeichen: I-4 U 163/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0613.I4U163.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Juli 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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