Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-13, I-4 U 163/05

I-4 U 163/05Obergericht13.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 163/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-13

Aktenzeichen: I-4 U 163/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0613.I4U163.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Juli 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurück-gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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