Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-08, I-24 U 189/05

I-24 U 189/05Obergericht08.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 189/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-08

Aktenzeichen: I-24 U 189/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0608.I24U189.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am am 13. Dezember 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 7.532,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 888,47 EUR seit dem 04.12.2004, 06.01., 04.02. und 04.03.2005 und aus weiterem 3.773,00 EUR seit dem 01. Januar 2005 zu zahlen.

  1. Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 40%, die Beklagte zu 60%, die des zweiten Rechtszuges der Kläger zu 30%, die Beklagte zu 70%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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