Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-06-01, I-10 U 1/06

I-10 U 1/06Obergericht01.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 1/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-01

Aktenzeichen: I-10 U 1/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0601.I10U1.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.12.2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichter – wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in ent-sprechender Höhe leistet.

Die Revision wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen.

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