Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-30, I-3 Wx 51/06

I-3 Wx 51/06Obergericht30.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 51/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-30

Aktenzeichen: I-3 Wx 51/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0530.I3WX51.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise dahin geändert, dass der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 9. August 2004 zu TOP 3 (Bevollmächtigung des Beirates, für die Eigentümergemeinschaft den Verwaltungsvertrag abzuschließen) für ungültig erklärt wird.

Die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegner je zur Hälfte.

Außergerichtliche Kosten werden in allen drei Rechtszügen nicht erstattet.

Wert: bis 12.000,00 €

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