Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-30, I-20 U 30/06

I-20 U 30/06Obergericht30.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 30/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-30

Aktenzeichen: I-20 U 30/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0530.I20U30.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 1. Februar 2006 ver-kündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor der einstweiligen Verfügung vom 24. November 2005 das Wort „insbeson-dere“ entfällt. Wegen des weitergehenden Ausspruchs wird die einst-weilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete An-trag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens tragen die Antragstellerin zu ei-nem Drittel und die Antragsgegnerin zu zwei Dritteln.

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