I-20 U 30/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-30, I-20 U 30/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-30, I-20 U 30/06
I-20 U 30/06Obergericht30.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 30/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-30
Aktenzeichen: I-20 U 30/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0530.I20U30.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 1. Februar 2006 ver-kündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor der einstweiligen Verfügung vom 24. November 2005 das Wort „insbeson-dere“ entfällt. Wegen des weitergehenden Ausspruchs wird die einst-weilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete An-trag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens tragen die Antragstellerin zu ei-nem Drittel und die Antragsgegnerin zu zwei Dritteln.
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