Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-30, 20 U 205/05

20 U 205/05Obergericht30.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 205/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-30

Aktenzeichen: 20 U 205/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0530.20U205.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.09.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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