Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-24, VI-U (Kart) 22/05

VI-U (Kart) 22/05Obergericht24.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 22/05 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-24

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 22/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0524.VI.U.KART22.05.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Oktober 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf im Ausspruch zu Ziffer I. und II. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.332,78 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu zahlen, und zwar aus 2.863,04 € seit dem 1. Februar 2002, aus weiteren 3.500 € seit dem 10. Mai 2002 und aus weiteren 5.969,74 € seit dem 1. Feb-ruar 2002.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwen-den, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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