VI-U (Kart) 22/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-24, VI-U (Kart) 22/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-24, VI-U (Kart) 22/05
VI-U (Kart) 22/05Obergericht24.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 22/05 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-24
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 22/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0524.VI.U.KART22.05.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Oktober 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf im Ausspruch zu Ziffer I. und II. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.332,78 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu zahlen, und zwar aus 2.863,04 € seit dem 1. Februar 2002, aus weiteren 3.500 € seit dem 10. Mai 2002 und aus weiteren 5.969,74 € seit dem 1. Feb-ruar 2002.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwen-den, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.