I-15 U 45/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-24, I-15 U 45/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-24, I-15 U 45/06
I-15 U 45/06Obergericht24.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 45/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-24
Aktenzeichen: I-15 U 45/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0524.I15U45.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 4. Januar 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, an die E-Mail-Adresse: X@Y.de E-Mails mit werbenden Inhalt zu senden, insbe-sondere wenn es sich um E-Mails an eine Vielzahl von Adressaten unter Of-fenlegung der Empfängernamen und/oder den am 22. August 2005 erstmalig versandten Newsletter unter der Überschrift „ “ handelt.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das ge-richtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen jeweils an dem Geschäftsführer der Antrags-gegnerin, angedroht.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden der Antragsgeg-nerin auferlegt.
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