VI-W (Kart) 4/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-08, VI-W (Kart) 4/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-08, VI-W (Kart) 4/06
VI-W (Kart) 4/06Obergericht08.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 4/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-08
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 4/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0508.VI.W.KART4.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Be-schluss des Landgerichts Kleve vom 9. November 2005 abge-ändert und wie folgt neu gefasst:
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Duisburg verwie-sen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tra-gen.
III. Der Beschwerdewert wird auf 43.000,- € festgesetzt.
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