Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-04, I-6 U 60/05

I-6 U 60/05Obergericht04.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 60/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: I-6 U 60/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0504.I6U60.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Februar 2005 ver-kündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilwei-se abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgeho-ben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des für die jeweils andere Partei auf-grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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