I-2 U 88/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-04, I-2 U 88/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-04, I-2 U 88/05
I-2 U 88/05Obergericht04.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 88/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: I-2 U 88/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0504.I2U88.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Restitutionskläger als Gesamtschuld-ner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Restitutionskläger können die Voll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von xxx % des zu vollstrecken-den Betrages abwenden, wenn nicht die Restitutionsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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