I-2 U 97/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-27, I-2 U 97/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-27, I-2 U 97/04
I-2 U 97/04Obergericht27.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 97/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-27
Aktenzeichen: I-2 U 97/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0427.I2U97.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das 16. September
2004 verkündete Urteil der 4 b Zivilkammer des Landge-
richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Klägerin werden auch die Kosten des Berufungs-
rechtszuges auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von € 25.000 abwenden, wenn nicht die Beklagten
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
€ 250.000,00 festgesetzt.
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