I-18 U 159/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-26, I-18 U 159/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-26, I-18 U 159/05
I-18 U 159/05Obergericht26.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 159/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-26
Aktenzeichen: I-18 U 159/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0426.I18U159.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. August 2005 verkün-dete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düs-seldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte Zinsen lediglich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 17.10.2003 aus 19.081,70 € schuldet und die Klage wegen des weitergehenden Zinsanspruchs abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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