I-4 U 120/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-25, I-4 U 120/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-25, I-4 U 120/06
I-4 U 120/06Obergericht25.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 120/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-25
Aktenzeichen: I-4 U 120/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0425.I4U120.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08. Juni 2006, Az.: 11 O 219/99 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, 10.225,84 € an das Finanzamt B. F, B., Geschäftszeichen ..., zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 96 % und die Beklagte zu 4 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des bei-zutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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