II-6 WF 112/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-19, II-6 WF 112/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-19, II-6 WF 112/05
II-6 WF 112/05Obergericht19.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-6 WF 112/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-19
Aktenzeichen: II-6 WF 112/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0419.II6WF112.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amts-gerichts - Familiengerichts - Wuppertal vom 29.04.2005 unter Zurückwei-sung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Der Beklagten wird für das Hauptverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. in W. bewilligt, soweit sie sich da-gegen wendet, an die Klägerin von Oktober 2004 bis Juni 2005 mehr als monatlich 205 € und ab Juli 2005 mehr als monatlich 155 € Unterhalt zu zahlen.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte er-mäßigt.
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