I-23 U 160/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-14, I-23 U 160/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-14, I-23 U 160/05
I-23 U 160/05Obergericht14.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 160/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-14
Aktenzeichen: I-23 U 160/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0414.I23U160.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.7.2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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