Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-13, VII-Verg 10/06

VII-Verg 10/06Obergericht13.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 10/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-13

Aktenzeichen: VII-Verg 10/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0413.VII.VERG10.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 3. gegen den Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 2. Februar 2006 (VK 30/05) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten sind von der Beigeladenen zu 3. zu tragen. Im Übrigen findet eine Kos-tenerstattung nicht statt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 50.000 Euro

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