VII-Verg 10/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-13, VII-Verg 10/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-13, VII-Verg 10/06
VII-Verg 10/06Obergericht13.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 10/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-13
Aktenzeichen: VII-Verg 10/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0413.VII.VERG10.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 3. gegen den Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 2. Februar 2006 (VK 30/05) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten sind von der Beigeladenen zu 3. zu tragen. Im Übrigen findet eine Kos-tenerstattung nicht statt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 50.000 Euro
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