VI-U (Kart) 21/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-13, VI-U (Kart) 21/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-13, VI-U (Kart) 21/05
VI-U (Kart) 21/05Obergericht13.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 21/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-13
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 21/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0413.VI.U.KART21.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Februar 2005 ver-kündete Urteil des Landgerichts Köln – 28 O (Kart) 355/03 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.
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