II-9 WF 130/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-08, II-9 WF 130/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-08, II-9 WF 130/05
II-9 WF 130/05Obergericht08.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-9 WF 130/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-08
Aktenzeichen: II-9 WF 130/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0408.II9WF130.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsge-
richts - Familiengerichts - vom 30.6.2005 insoweit aufgehoben, als
er mit der Einschränkung ergangen ist, dass Rechtsanwältin H nur zu
den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet wird.
Das Amtsgericht wird über die uneingeschränkte Beiordnung von Rechts-
anwältin H erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats
zu befinden haben.
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