Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-08, II-9 WF 130/05

II-9 WF 130/05Obergericht08.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-9 WF 130/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-08

Aktenzeichen: II-9 WF 130/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0408.II9WF130.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsge-

richts - Familiengerichts - vom 30.6.2005 insoweit aufgehoben, als

er mit der Einschränkung ergangen ist, dass Rechtsanwältin H nur zu

den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet wird.

Das Amtsgericht wird über die uneingeschränkte Beiordnung von Rechts-

anwältin H erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats

zu befinden haben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.