I-16 U 113/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-07, I-16 U 113/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-07, I-16 U 113/05
I-16 U 113/05Obergericht07.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 113/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-07
Aktenzeichen: I-16 U 113/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0407.I16U113.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 22. Juni 2005 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Be-trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditin-stituts erbracht werden.
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