Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-07, I-16 U 113/05

I-16 U 113/05Obergericht07.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 113/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-07

Aktenzeichen: I-16 U 113/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0407.I16U113.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 22. Juni 2005 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Be-trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditin-stituts erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.