Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-06, I-8 U 28/05

I-8 U 28/05Obergericht06.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 28/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-06

Aktenzeichen: I-8 U 28/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0406.I8U28.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Januar 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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