I-2 U 155/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-06, I-2 U 155/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-06, I-2 U 155/02
I-2 U 155/02Obergericht06.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 155/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-06
Aktenzeichen: I-2 U 155/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0406.I2U155.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Oktober 2002 verkündete Ur-teil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Die Klage wird auch abgewiesen, soweit das Landgericht ihr stattgegeben hat.
II.
Die Berufung der Klägerin gegen das vorbezeichnete Urteil wird zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten we-gen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,-- Euro
abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leis-ten.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 255.645,94 Euro (500.000,- Deutsche Mark) festgesetzt.
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