Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-06, I-2 U 101/04

I-2 U 101/04Obergericht06.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 101/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-06

Aktenzeichen: I-2 U 101/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0406.I2U101.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. September 2004 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in Abschnitt I 2 Buchstabe e) des landgerichtlichen Urteilsausspruches genannten Einzelauskünfte erst für die Zeit vom 3. April 1993 an zu erteilen sind. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1 Million Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1 Million Euro festge-setzt.

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