Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-05, VI-2 Kart 5 + 6/05 OWi

VI-2 Kart 5 + 6/05 OWiObergericht05.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 5 + 6/05 OWi — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-05

Aktenzeichen: VI-2 Kart 5 + 6/05 OWi

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0405.VI2KART5.6.05OWI.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Gegen den Betroffenen ... wird wegen fahrlässigen Unterlassens der Aufsichtsmaßnahmen, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber als solchen treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, eine Geldbuße in Höhe von 6.250 Euro festgesetzt.

Gegen die Nebenbetroffene ... wird wegen einer Kartellordnungswidrigkeit gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB a.F. i. V. mit § 1 GWB a.F., begangen durch ihren Prokuristen G..., durch die Pflichten, welche die Nebenbetroffene trafen, verletzt worden sind, eine Geldbuße von 300.000 Euro festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Rechtsmittel sowie ihre notwendigen Auslagen haben der Betroffene ... und die Nebenbetroffene zu tragen.

Angewandte Vorschriften:

§ 130, § 17 OWiG und § 38 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 1 GWB a.F. (Betroffener) -

§ 30 Abs. 1 Nr. 4 OWiG , § 38 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 GWB a.F. und § 1 GWB a.F. (Nebenbetroffene);

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.