I-24 U 145/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-04, I-24 U 145/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-04, I-24 U 145/05
I-24 U 145/05Obergericht04.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 145/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-04
Aktenzeichen: I-24 U 145/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0404.I24U145.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Die Klä-ger erhalten Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kosten-rechtlich privilegiert ist.
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