Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-29, I-2 W 43/05

I-2 W 43/05Obergericht29.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 43/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-29

Aktenzeichen: I-2 W 43/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0329.I2W43.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde wird der am 6. Oktober 2005 verkündete Be-schluss der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert; die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden der Antragstellerin auferlegt.

II.

Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem Kosteninte-resse des Verfügungsverfahrens.

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