I-4 U 97/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-28, I-4 U 97/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-28, I-4 U 97/05
I-4 U 97/05Obergericht28.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 97/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-28
Aktenzeichen: I-4 U 97/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0328.I4U97.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. März 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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