Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-28, I-4 U 102/05

I-4 U 102/05Obergericht28.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 102/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-28

Aktenzeichen: I-4 U 102/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0328.I4U102.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 31.03.2005 dahingehend ab-geändert, dass die Klage auch hinsichtlich der Anträge zu Ziffer 1 e) und Ziffer 1 f) (Auskunftserteilung darüber, welche Ein- und Auszahlungen die Beklagte im Rahmen ihrer Kontovollmacht zu den Konten ... und ... bei der S. D. vorgenommen hat, sowie Rechenschaftsablegung über die Ausfüh-rung der Aufträge, mit Ausnahme der Abhebungen vom 27.10.2003 und vom 20. und 25.11.2003) abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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