I-10 W 14/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-28, I-10 W 14/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-28, I-10 W 14/06
I-10 W 14/06Obergericht28.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 14/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-28
Aktenzeichen: I-10 W 14/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0328.I10W14.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspfleger - vom 07.12.2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16.06.2005 sind von der Beklagten an Kosten EUR 2.860,37 (zweitausendachthundertsechzig und 37/100 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 27.06.2005 an die Klägerin zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
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