I-24 U 141/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-21, I-24 U 141/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-21, I-24 U 141/05
I-24 U 141/05Obergericht21.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 141/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-21
Aktenzeichen: I-24 U 141/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0321.I24U141.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu ge-fasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.539,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von für das Jahr fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.162,80 EUR seit dem 23. August 2004 und aus 1.377,-- EUR seit dem 24. Januar 2005 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin gegenüber dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Zweigertstraße 54, 45130 Essen, von der Verbindlichkeit aus der Kostenrechnung vom 28. Juli 2004 - Az. L 12 AL 178/03 - in Höhe von 153,-- EUR freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber den Beklagten nicht ver-pflichtet ist, einen Betrag von 2.092,18 EUR zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 57 % die Klägerin und zu 43 % die Beklagten als Gesamtschuldner. Die Kosten des Beru-fungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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