I-24 U 132/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-21, I-24 U 132/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-21, I-24 U 132/05
I-24 U 132/05Obergericht21.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 132/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-21
Aktenzeichen: I-24 U 132/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0321.I24U132.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Landgerichts Duisburg vom 20. Juli 2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts Duisburg Ruhrort vom 28. Oktober 2004 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin für den Monat Juli 2004 und über den Monat August 2005 hinaus keinen Mietzins schuldet. Es wird ferner festgestellt, dass sich die Widerklage hinsichtlich der Monate August 2004 bis März 2005 in der Hauptsache erledigt hat.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für das Berufungsverfahren: bis 45.000 EUR.
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