I-20 U 229/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-21, I-20 U 229/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-21, I-20 U 229/05
I-20 U 229/05Obergericht21.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 229/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-21
Aktenzeichen: I-20 U 229/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0321.I20U229.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil der 2a Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 07.11.2005 unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels und Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dahingehend abgeändert, dass sich das vom Landgericht ausgesprochene Verbot auf die Benutzung wie aus den Anlagen AS 12 und AG 2 ersichtlich beziehen soll.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen der Antragsgegnerin zur Last.
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