VI-3 Kart 154/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-20, VI-3 Kart 154/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-20, VI-3 Kart 154/06 (V)
VI-3 Kart 154/06 (V)Obergericht20.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 154/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-20
Aktenzeichen: VI-3 Kart 154/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0320.VI3KART154.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Anträge der Beschwerdeführerin vom 23.01.2006,
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vorläufig befristet bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der Verfügung Nr. 98/2005 (ABl. der Bundesnetzagentur Nr. 24/2005, S. 197-4) - Az. 82 Fe Zusatzabfrage Gas/601 c 14.12.05 – festzustellen, dass die Beschwerdeführerin nicht verpflichtet ist, die in Nummern 1 und 2 der Verfügung angeforderten Daten an die Beschwerdegegnerin zu übermitteln,
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hilfsweise der Beschwerdegegnerin vorläufig bis zu einer Entscheidung über deren Wirksamkeit zu untersagen, die unter Nummer 1 genannte Verfügung zu vollstrecken,
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höchst hilfsweise die aufschiebende Wirkung der von der Beschwerdeführerin eingereichten Beschwerde gegen diese Verfügung anzuordnen,
werden zurückgewiesen.
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