I-6 U 46/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-09, I-6 U 46/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-09, I-6 U 46/05
I-6 U 46/05Obergericht09.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 46/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: I-6 U 46/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0309.I6U46.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Januar 2005 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Widerklage der Beklagten wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt 42 % und die Beklagte 58 % der Kosten des Berufungsver-fahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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