Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-09, I-5 U 2/06

I-5 U 2/06Obergericht09.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 2/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-09

Aktenzeichen: I-5 U 2/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0309.I5U2.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Arrestklägerin gegen das Urteil des Amtsgericht Düs-seldorf vom 31.10.2005 in Verbindung mit den Berichtigungsbeschlüs-sen vom 07.11.2005 und 16.11.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahren werden der Arrestklägerin aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Arrestklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwen-den, sofern nicht die Arrestbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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