I-5 U 2/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-09, I-5 U 2/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-09, I-5 U 2/06
I-5 U 2/06Obergericht09.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 2/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: I-5 U 2/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0309.I5U2.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Arrestklägerin gegen das Urteil des Amtsgericht Düs-seldorf vom 31.10.2005 in Verbindung mit den Berichtigungsbeschlüs-sen vom 07.11.2005 und 16.11.2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahren werden der Arrestklägerin aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Arrestklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwen-den, sofern nicht die Arrestbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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