I-12 U 133/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-09, I-12 U 133/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-09, I-12 U 133/05
I-12 U 133/05Obergericht09.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 133/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: I-12 U 133/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0309.I12U133.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Mai 2005 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu voll-
streckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe
von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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