VII-Verg 98/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-07, VII-Verg 98/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-07, VII-Verg 98/05
VII-Verg 98/05Obergericht07.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 98/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-07
Aktenzeichen: VII-Verg 98/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0307.VII.VERG98.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 21. Dezember 2005 (VK 2 - 147/05) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und der Verfahren nach §§ 118 Abs. 1 S. 3, 121 GWB einschließlich der notwendigen Auslagen, die der Antragsgegnerin und der Beigela-denen in diesen Verfahren entstanden sind, zu tragen.
Beschwerdewert: bis 230.000 €.
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